Das parlamentarische Verfahren ist weiter nicht abgeschlossen, es stehen noch die 2./3.Lesung im Bundestag und die Verabschiedung durch den Bundesrat aus. Der Ausbau soll zum 1. Juli in Krafttreten. Erst dann können Alleinerziehende Anträge an die UV-Kassen stellen.

Da es vergangene Woche Unsicherheiten gab, wohl auch bei UV-Kassen, zum Hintergrund:

Der Ausbau des UVG ist als Artikel 23 Bestandteil des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Der geplante Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist seit der Einigung zwischen Bund und Ländern im Januar nicht mehr strittig. Aber zu anderen Bestandteilen des Gesamtpakets der Bund-Länder-Finanzen gab es vergangene Woche streitige Punkte (Stichwort Autobahnen), welche das Gesamtpaket in Frage gestellt haben. Diese hat die Regierungskoalition zwischenzeitlich  ausgeräumt, das Paket soll nächste Woche  in den Bundestag.

Geplant ist weiter ein Inkrafttreten UVG zum 1. Juli.

Schöne Grüße

Miriam Hoheisel
Bundesgeschäftsführerin
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Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)