DSC_3876jNotbetreuung wurde ausgeweitet!

Ab Montag, 27.04.2020 können alle Alleinerziehenden in Berlin die Notbetreuung in den Kitas und Schulen nutzen.

Private Nachbarschaftliche Betreuungshilfe ist ab Montag ebenfalls für maximal drei Kinder erlaubt. Hierfür können Sich Alleinerziehende auch an die Nachbarschaftlichen Hilfen (s. Coronainfos) wenden.

Der VAMV-Landesverband e.V. hat sich dafür mit einem Schreiben an die Senatorin Frau Scheeres eingesetzt. 

Noch eine gute Nachricht:

Hortgebühren können erstattet werden!

Die Horte bleiben laut Senat bis voraussichtlich nach dem Sommer geschlossen. Deshalb wurde entschieden, die Gebühren für die ergänzende Förderung und Betreuung in der Primarstufe ab Jahrgangsstufe 3 ab Mai bis Schuljahresende auszusetzen und für April zurückzuerstatten. Die Erstattung erfolgt durch den Anbieter der ergänzenden Förderung und Betreuung, mit dem die Eltern den Vertrag geschlossen haben, also entweder durch das Jugendamt oder durch den Träger der freien Jugendhilfe.