Mit Geburt des Kindes steht die elterliche Sorge zunächst der Mutter allein zu, wenn Eltern bei der Geburt des Kindes
- nicht miteinander verheiratet sind und
- auch keine Sorgeerklärung abgegeben haben.
Der Vater, der das Sorgerecht mit der Mutter gemeinsam ausüben möchte, kann
- mit ihr zusammen eine Sorgeerklärung abgeben, was das Einverständnis der Mutter voraussetzt. Bei einer gemeinsamen Sorgeerklärung vor dem Jugendamt ist die Beurkundung kostenfrei.
- bei Gericht einen Antrag auf gemeinsame Sorge (§ 1626 a Abs. 2 S.1 BGB) stellen, wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt wurde. Hat der Vater den Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt, lässt das Gericht der Mutter den Antrag zustellen mit Bitte um Stellungnahme. Innerhalb der vorgegebenen Frist muss sie Gründe darlegen, die gegen die gemeinsame Sorge sprechen. Nicht zwingend, aber in der Regel, kommt es anschließend zu einer persönlichen Anhörung. Die gemeinsame Sorge überträgt das Gericht den Eltern, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.
Handreichung vom VAMV: Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern
Was bedeutet das gemeinsame Sorgerecht ?
Haben die Eltern die gemeinsame Sorge, so muss bei anstehenden Entscheidungen unterschieden werden zwischen
- Angelegenheiten des täglichen Lebens
Alle Entscheidungen, die leicht wieder aufzuheben sind, sind Entscheidungen des täglichen Lebens. Hier haben die Eltern jeweils eine alleinige Handlungs- und Entscheidungsbefugnis.
- Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
Hier müssen die Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Das heißt also, es ist ein Mindestmaß an Kommunikation und Einvernehmen zwischen den Eltern notwendig. Zu den Angelegenheiten von besonderer Bedeutung gehören alle Entscheidungen, die nur schwer oder gar nicht zu ändern sind, wie z. B.:- die Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt
- die Kita- und Schulauswahl
- die Vermögenssorge
- die Gesundheitssorge
- die Religionszugehörigkeit
- Grundentscheidungen zum Umgang etc.
Das heißt, auch ein Umzug des Kindes mit der Mutter/dem Vater in eine andere Stadt bedarf der schriftlichen Zustimmung des anderen Elternteils.
Bei wem soll der Lebensmittelpunkt des Kindes sein?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist Teil des gemeinsamen Sorgerechts. Das heißt, eine allein Sorgeberechtigte hat auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei gemeinsamer Sorge müssen sich die Eltern einigen, wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist.
Sorgerecht ja oder nein ?
Das gemeinsame Sorgerecht setzt ein Mindestmaß an Kommunikation, gegenseitigem Respekt und Einvernehmen voraus. Gewalt, Hochstrittigkeit oder Blockade haben negative Auswirkungen auf Ihr Kind. Sollten Sie Bedenken gegen die gemeinsame Sorge haben, kann es auch vorteilhaft sein, ein Sorgerechtsverfahren durchzuführen, selbst wenn am Ende des Verfahrens nicht unbedingt die alleinige Sorge eines Elternteils steht. Kommt es nämlich zu einem „normalen“ Verfahren, können angeordnete Beratung oder freiwillige Mediation bessere Voraussetzungen für die gemeinsame Sorge schaffen. Darüber hinaus hat das Gericht auch die Möglichkeit, Teilbereiche wie beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus der gemeinsamen Sorge herauszunehmen, was bei einer übereinstimmenden Sorgeerklärung beim Jugendamt nicht möglich ist.
Was ist bei gemeinsamem Sorgerecht nach einer Trennung oder Scheidung zu beachten?
Zahlreiche Eltern behalten gegenwärtig auch nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge für ihre Kinder bei. Damit bleiben die Pflicht und das Recht, für die gemeinsamen Kinder zu sorgen, bei beiden Eltern. Trennung und Scheidung verändern jedoch die Bedingungen, unter denen sich die Eltern dieser Aufgabe stellen müssen. Die Veränderungen, die Trennung und Scheidung im Leben von Eltern und Kindern bewirken, sind ganz erheblich. Die gemeinsame Sorge kann nur dann zur Zufriedenheit von Eltern und Kindern funktionieren, wenn es den Eltern gelingt, ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wichtigen Fragen zu erzielen.
Der VAMV ist der Auffassung, dass eine Sorgevereinbarung ein unverzichtbares Mittel ist, um die tatsächliche Ausgestaltung der gemeinsamen Sorge zum Wohle des Kindes auszuhandeln und verbindliche Absprachen zu treffen. Wir haben hierzu eine Vorlage entwickelt und empfehlen, diese Vereinbarung möglichst frühzeitig und detailliert auszuhandeln (Vereinbarung Mantel und Vereinbarung Innenteil).
Kann mir das Sorgerecht entzogen werden?
Sollten Sie bei gemeinsamem Sorgerecht ohne das schriftliche Einverständnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils umziehen, kann das Familiengericht unter Umständen die Auswirkungen auf Ihr Kind für so erheblich halten, dass es Teile des Sorgerechts (Aufenthaltsbestimmungsrecht) oder auf Antrag die Alleinsorge auf den anderen Elternteil überträgt. Ebenso kann es bei Umgangsverweigerung zu einem Sorgerechtsentzug kommen. Meist erfolgt dies über ein Erziehungsfähigkeitsgutachten.
Linktipps zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz